Patentierung von Software durch BGH bestätigt
Im jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs Xa ZB 20/08 vom 22. April 2010 wird die Patentierung von Software vereinfacht. Im Wortlaut heisst es dazu:
“Ein Verfahren, das das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems [...] betrifft, ist stets technischer Natur”.
Weiter: “Es reicht [...] aus, wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt.”
Damit ist quasi alles patentierbar, was sich als Computerprogramm darstellen lässt. Ich bin auf die ersten Patentanträge auf Excel-Tabellen gespannt. Im vorliegenden Fall ging es übrigens um einen Patentantrag von Siemens zur dynamischen Generierung von Dokumenten.
Recent Comments
- BPM nervt weiter on BPM Training Today – Mails und kein Ende in Sicht
- marcin on Iphone4 – Ortung ohne MobileMe-Account
- willox on BPM Training Today – Mails und kein Ende in Sicht
- Ibolya on Firefox 5 und die Google Toolbar 7 nicht kompatibel?
- Tweets that mention Euroweb sucht Kunden im Raum Düsseldorf -- Topsy.com on Euroweb sucht Kunden im Raum Düsseldorf
Archives
Tags
0180 amazon app Apple Apps Auswertung Blackberry Blackfriday Bold Chrome Denic Empfehlung Epa Eplus Excel-Tipps facetime Firefox Gmail Google Guttenberg Internet Ipad Ipad2 Iphone Mac Marathon Nexus Nokia o2 Parallels Personalausweis Rechnung Skype Smartphone Software Statistik Store Telekom Teltarif Update Vodafone weihnachtsgeschäft Wetter Wordpress Zeitgeist





